5-016.4 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen: Schädelbasis und Hirnhäute, Tumorgewebe

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Exklusive:
Exzision eines Meningeoms5-015.35-015.4

Regeln außerhalb des Katalogs1

Dieser Abschnitt der Kodierrichtlinien ist weitgehend identisch mit den Hinweisen zur Benutzung des OPS und ist insbesondere durch Beispiele erweitert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

5-016.40
Vordere Schädelgrubenur § 17b⚖ 1
5-016.41
Mittlere Schädelgrubenur § 17b⚖ 1
5-016.42
Hintere Schädelgrubenur § 17b⚖ 1
5-016.43
Kombination mehrerer Schädelgrubennur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen: Schädelbasis und Hirnhäute, Tumorgewebe

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010