3-993 Quantitative Bestimmung von Parametern

3-99·Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Unter "quantitativ" ist z.B. die Messung von Organfunktionen, Flussparametern, Volumenfluss oder Widerstandsindizes zu verstehen

Gilt für den ganzen Zweig1

3-99 Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren
Hinweis:
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zur bildgebenden Diagnostik zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Von diesen Kodes verlangt5

3-03...3-05Ultraschalluntersuchungen
3-10...3-13Projektionsradiographie
3-20...3-26Computertomographie [CT]
3-70...3-76Nuklearmedizinische diagnostische Verfahren
3-80...3-84Magnetresonanztomographie [MRT]

Alphabetisches Verzeichnis1

Quantitative Bestimmung von Parametern bei bildgebenden Verfahren (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Quantitative Bestimmung von Parametern

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021