1-999 Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Subkodes3

1-999.0
Anwendung eines bronchopulmonalen elektromagnetischen Navigationssystemsnur § 17bInklusivum
1-999.1
Fluoreszenzgestützte diagnostische Verfahrennur § 17b
1-999.2
Diagnostische Anwendung eines flexiblen Ureterorenoskopsnur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010