1-904 Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung12

Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Eine somatische Diagnostik, eine Ausschlussdiagnostik oder eine somatische Behandlung sind jeweils gesondert zu kodieren
Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) oder der Zusatzkodes (9-69) angerechnet werden
Mindestmerkmale: Intensive multiprofessionelle Diagnostik zur Diagnosesicherung und Differentialdiagnostik unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
▸ noch 6 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Die Leistungen umfassen mindestens 3 der folgenden Bereiche: Durch Ärzte oder Psychologen: Extensive fremdanamnestische Erhebungen z.B. im schulischen/jugendhilflichen/Kindergartenumfeld oder in der erweiterten Herkunftsfamilie; standardisierte strukturierte Diagnostikverfahren mit großem Zeitaufwand beim Kind und bei Bezugspersonen im Rahmen von komplexen Störungen mit schwieriger Differentialdiagnose und erheblicher Auswirkung der diagnostischen Entität auf die weitere Behandlung (z.B. ADOS/ADI, K-SADS, DISYPS)
Mindestmerkmale: Die Leistungen umfassen mindestens 3 der folgenden Bereiche: Durch Psychologen: Aufwendige Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik-Verfahren, Diagnostik von Teilleistungsstörungen; neuropsychologische Verfahren
Mindestmerkmale: Die Leistungen umfassen mindestens 3 der folgenden Bereiche: Durch Ärzte und andere Berufsgruppen: Entwicklungsdiagnostik: Feinneurologische aufwendige Untersuchung auf soft signs, heilpädagogische/motopädische Diagnostik (z.B. Entwicklungstests; psychomotorische Testverfahren), ergotherapeutische Diagnostikverfahren
Mindestmerkmale: Die Leistungen umfassen mindestens 3 der folgenden Bereiche: Durch pädagogisch-pflegerische Fachkräfte: Aufwendige pädagogisch-pflegerische Verhaltensbeobachtung, ggf. mit gezielten Symptomchecklisten, Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtung ggf. videogestützt
Mindestmerkmale: Es müssen mindestens 4 Einheiten von mindestens 25 Minuten pro Tag erbracht werden. Die Anzahl der Tage, an denen diese diagnostischen Maßnahmen erbracht werden, werden addiert
Mindestmerkmale: Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Einheiten nicht berücksichtigt

Subkodes6

1-904.0
An 1 Tagnur § 17b
1-904.1
An 2 Tagennur § 17b
1-904.2
An 3 Tagennur § 17b
1-904.3
An 4 Tagennur § 17b
1-904.4
An 5 Tagennur § 17b
1-904.5
An 6 Tagennur § 17b

Änderungen3

2016Gestrichen
ersatzlos
2012Zusammengeführt
2011Titel geändert
Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
2010Bestand
Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010