1-903 Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung11

Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder der Zusatzkodes (9-64) angerechnet werden
Mindestmerkmale: Multidisziplinäre Diagnostik zur differenzierten Einordnung der Diagnose und der bisherigen Therapien durch ein multiprofessionelles Team (Ärzte, Diplom-Psychologen) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Mindestmerkmale: Im informierten Konsens mit dem Patienten werden die Behandlungsziele und der spezifische multiprofessionelle Therapiebedarf definiert und ein Therapieplan vereinbart
Mindestmerkmale: Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von mindestens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.B. folgende Leistungen erbracht: Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (z.B. biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)
▸ noch 5 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von mindestens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.B. folgende Leistungen erbracht: Strukturierte Befunderhebung z.B. unter Verwendung störungsspezifischer Selbst- und Fremdbeurteilungsskalen
Mindestmerkmale: Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von mindestens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.B. folgende Leistungen erbracht: Ausführliche Differentialdiagnostik
Mindestmerkmale: Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von mindestens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.B. folgende Leistungen erbracht: Komorbiditätsdiagnostik
Mindestmerkmale: Die Anzahl der Tage, an denen diese diagnostischen Maßnahmen erbracht werden, werden addiert
Mindestmerkmale: Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Zeiten nicht berücksichtigt

Subkodes6

1-903.0
An 1 Tagnur § 17b
1-903.1
An 2 Tagennur § 17b
1-903.2
An 3 Tagennur § 17b
1-903.3
An 4 Tagennur § 17b
1-903.4
An 5 Tagennur § 17b
1-903.5
An 6 Tagennur § 17b

Änderungen3

2016Gestrichen
ersatzlos
2012Zusammengeführt
2011Titel geändert
Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
2010Bestand
Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010