1-715 Sechs-Minuten-Gehtest nach Guyatt

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQLungenfunktionsdiagnostik01.01.2001
gilt über 1-71

Wie soll die Lungenfunktionsdiagnostik kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann über die pneumologischen Funktionsuntersuchungen im Kapitel 1 (Kode 1-71) abgebildet werden.

OPS-301 2.0

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Sechs-Minuten-Gehtest nach GuyattEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Sechs-Minuten-Gehtest nach Guyatt

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010