1-71·Pneumologische Funktionsuntersuchungen
Wie soll die Lungenfunktionsdiagnostik kodiert werden?
Die Lungenfunktionsdiagnostik kann über die pneumologischen Funktionsuntersuchungen im Kapitel 1 (Kode 1-71) abgebildet werden.
Die Lungenfunktionsdiagnostik kann mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.
Eine 75-jährige Patientin mit exazerbierter chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung (J44.1-) wird stationär behandelt. Es wird eine antiobstruktive medikamentöse Therapie durchgeführt. Die CO-Diffusionskapazität (OPS 1-711) ist erniedrigt. Als Nebendiagnose wird daher zusätzlich J43.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015