Ist für eine Exzisionsbiopsie ein Kode aus Kapitel 1 oder aus Kapitel 5 anzugeben?
Das entscheidende Kriterium für die Zuordnung ist das primäre Ziel der Operation. Wenn das Ziel der Operation eine Biopsie ist, also eine diagnostische Maßnahme, ist ein Kode aus Kapitel 1 (1-50…1-58) anzugeben. Wenn das Ziel der Operation die therapeutische Exzision von Gewebe ist, z. B. zur Tumorentfernung, so ist ein Kode aus Kapitel 5 anzugeben. Dies gilt auch, wenn das exzidierte Gewebe anschließend diagnostisch aufgearbeitet wird. In diesem Fall ist die Diagnostik im Kode enthalten und nicht gesondert zu kodieren.
In Einzelfällen ist die Exzisionsbiopsie durch Inklusiva oder Exklusiva unabhängig vom primären Ziel der Operation den Kodes aus Kapitel 5 zugeordnet.
Was ist eine Biopsie durch Inzision?
Die Inzision bezieht sich auf die Art des Zuganges. Durch die Inzision wird das Biopsiegebiet freigelegt.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015