1-221 Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

1-22·Untersuchungen der Augen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen; nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Kodieranleitung4

Hinweis:
Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Strukturmerkmale: Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses
Mindestmerkmale: Analgosedierung oder Anästhesie für eine Dauer von mindestens 5 Minuten durch einen Facharzt (Facharzt für Anästhesie oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin) und eine Pflegekraft
Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht gesondert zu kodieren

Alphabetisches Verzeichnis2

Teilstationäre Augenuntersuchung bei Jugendlichen mit der Notwendigkeit der BewegungslosigkeitEine Schlüsselnummer
Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern mit der Notwendigkeit der BewegungslosigkeitEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2021Neu
Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023