DRGSystemDeutschland

1-221Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

1-22·Untersuchungen der Augen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
≤18
Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen; nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V’261

Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses

Alphabetisches Verzeichnis’262

Teilstationäre Augenuntersuchung bei Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
Eine Schlüsselnummer1:1-221
Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
Eine Schlüsselnummer1:1-221

Änderungen1

2021Neu
Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.