1-202.01 Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes: Bei einem potenziellen Organspender: Mit Feststellung des Hirntodes

1-20·Neurologische Untersuchungen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

1-20 Neurologische Untersuchungen
Hinweis:
Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren8-92

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQHirntodfeststellung01.01.2001
gilt über 1-202

Wann ist der Kode für Hirntodfeststellung zu verwenden?

seit OPS 2.0

Der Kode ist immer dann anzugeben, wenn die Feststellung des Hirntodes entsprechend den dafür vorgesehenen Richtlinien erfolgte.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Von diesen Kodes verlangt1

8-978Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende

Alphabetisches Verzeichnis1

Hirntoddiagnostik bei einem potenziellen Organspender mit Feststellung des HirntodesEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2018Titel geändert
Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls: Bei einem potenziellen Organspender: Mit Feststellung des Hirntodes irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
2010Bestand
Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes: Bei einem potenziellen Organspender: Mit Feststellung des Hirntodes

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017