DRGSystemDeutschland

LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Kinder- und Jugendchirurgie10 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit3Rufbereitschaft2Kooperation möglich3Facharztqualifikation3

Personelle Ausstattung(3)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte Kinder- und Jugendchirurgie mindestens Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte Kinder- und JugendchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sachliche Ausstattung(6)

  1. CT jederzeit oder MRT jederzeit mindestens in KooperationjederzeitKooperation möglich
  2. CT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • durch Kooperation gewährleistet
  3. Sofern in Kooperation erbracht: Anforderungen an die KooperationsvereinbarungKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  4. MRT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • durch Kooperation gewährleistet
  5. Sofern in Kooperation erbracht: Anforderungen an die KooperationsvereinbarungKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  6. Sonographie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.