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Spezielle Kodierrichtlinien · Psychische und Verhaltensstörungen

0501 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)

5 Fälle und 3 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR 0501e.

Fälle5

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen3

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR 0501

Allgemeine Hinweise

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10–F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Beschreibungen wie „Gesellschaftstrinker“ oder „starker Trinker“ sind nicht zu kodieren.

Wenn mehr als eine vierte Stelle aus F10–F19 kodierbar ist (z.B. „akute Intoxikation [akuter Rausch]“, „Abhängigkeit“ oder „psychotische Störung“), so sind alle kombinierbaren Kodes zuzuweisen (siehe Beispiel 1).

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, 0501e (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut