DRGSystemDeutschland

Z93.8-Vorhandensein sonstiger künstlicher Körperöffnungen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.

Subkodes2

Z93.80Vorhandensein eines ThorakostomasChronische
Z93.88Vorhandensein sonstiger künstlicher KörperöffnungenChronische

Änderungen1

2013Titel geändert
Vorhandensein von sonstigen künstlichen sonstiger künstlicher Körperöffnungen
2010Bestand
Vorhandensein von sonstigen künstlichen Körperöffnungen

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte