DRGSystemDeutschland

Z23.2Notwendigkeit der Impfung gegen Tuberkulose [BCG]

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis2

Notwendigkeit der Impfung gegen Tuberkulose [BCG (Bacille Calmette-Guérin)]
PrimärschlüsselPrimär†:Z23.2
Tuberkulose-Vakzination
PrimärschlüsselPrimär†:Z23.2

Änderungen

2010Bestand
Notwendigkeit der Impfung gegen Tuberkulose [BCG]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte