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U69.9!Im Krankenhaus erworbene Verletzung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Neu
Neu im Jahrgang 2026.
Definition:

Unter einer im Krankenhaus erworbenen Verletzung versteht man eine Verletzung, deren zeitliches Auftreten nach Aufnahme im Krankenhaus erfolgt.

Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Verletzung existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden.

Die Schlüsselnummer ist nur für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen anzugeben.

Die Schlüsselnummer dient in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung einer im Krankenhaus erworbenen Verletzung gegenüber einer nicht dort erworbenen Verletzung. Dabei bezieht sich hier eine im Krankenhaus aufgetretene Verletzung nur auf den kodierenden Leistungserbringer. Bei einer bei Aufnahme vorliegenden oder außerhalb des versorgenden Krankenhauses zugezogenen Verletzung ist U69.9! nicht anzugeben.

Die Schlüsselnummer U69.9! ist mit einer spezifischen Schlüsselnummer für die Verletzung S00-T14 zu verwenden.

Alphabetisches Verzeichnis1

Im Krankenhaus erworbene Verletzung
Nur ZusatzZusatz!:U69.9!

Änderungen1

2026Neu
Im Krankenhaus erworbene Verletzung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte