Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

U69.9!Im Krankenhaus erworbene Verletzung
Definition:

Unter einer im Krankenhaus erworbenen Verletzung versteht man eine Verletzung, deren zeitliches Auftreten nach Aufnahme im Krankenhaus erfolgt.

Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Verletzung existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden.

Die Schlüsselnummer ist nur für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen anzugeben.

Die Schlüsselnummer dient in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung einer im Krankenhaus erworbenen Verletzung gegenüber einer nicht dort erworbenen Verletzung. Dabei bezieht sich hier eine im Krankenhaus aufgetretene Verletzung nur auf den kodierenden Leistungserbringer. Bei einer bei Aufnahme vorliegenden oder außerhalb des versorgenden Krankenhauses zugezogenen Verletzung ist U69.9! nicht anzugeben.

Die Schlüsselnummer U69.9! ist mit einer spezifischen Schlüsselnummer für die Verletzung S00-T14 zu verwenden.