DRGSystemDeutschland

U53.2-Mittelschwere Mobilitätseinschränkung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Neu
Neu im Jahrgang 2026.

Subkodes4

U53.20Charité Mobility Index [CHARMI]: 5 PunkteNeu
U53.21De Morton Mobility Index [DEMMI]: 33-36 PunkteNeu
U53.22Short Physical Performance Battery [SPPB]: 1-2 Punkt(e)Neu
U53.23Timed Up and Go [TUG]: >33 SekundenNeu

Änderungen1

2026Neu
Mittelschwere Mobilitätseinschränkung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte