DRGSystemDeutschland

U53.-Mobilitätseinschränkung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Neu
Neu im Jahrgang 2026.
Hinweis:

Einmalige Kodierung der Mobilitätseinschränkung innerhalb der ersten fünf stationären Behandlungstage; bei veränderten Werten innerhalb dieser Zeit ist der höchste Punktwert zu verschlüsseln. Bei geriatrischer oder frührehabilitativer Behandlung erfolgt die Kodierung analog zu Beginn dieser Behandlung. Die Kodierung erfordert den Einsatz eines der aufgeführten standardisierten Testverfahren.

Subkodes4

U53.0-Keine oder geringe MobilitätseinschränkungAmbulant 4-stelligNeu
U53.1-Leichte MobilitätseinschränkungAmbulant 4-stelligNeu
U53.2-Mittelschwere MobilitätseinschränkungAmbulant 4-stelligNeu
U53.3-Schwere MobilitätseinschränkungAmbulant 4-stelligNeu

Änderungen1

2026Neu
Mobilitätseinschränkung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte