Kodeakte

T85.4Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext T85.4 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen. Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.

gilt über T85.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T85.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Änderungen

2010Bestand
Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.