DRGSystemDeutschland

T65.4Toxische Wirkung: Schwefelkohlenstoff

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Distale Frakturen / Leichtere Verletzungen / Andere VergiftungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis1

Toxische Wirkung von Schwefelkohlenstoff
PrimärschlüsselPrimär†:T65.4

Änderungen

2010Bestand
Toxische Wirkung: Schwefelkohlenstoff

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte