DRGSystemDeutschland

S14.6Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven des Halses

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Distale Frakturen / Leichtere Verletzungen / Andere VergiftungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis1

Nervenverletzung am Hals
PrimärschlüsselPrimär†:S14.6

Änderungen

2010Bestand
Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte