DRGSystemDeutschland

O97.-Tod an den Folgen gestationsbedingter Ursachen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblich
Primär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55
Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Hinweis:

Die Kategorie O97 ist vorgesehen, um den Tod infolge gestationsbedingter Ursache (Zustände aus O00-O75, O85-O92 und O98-O99) ein Jahr oder mehr nach der Entbindung anzuzeigen. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder mehr nach der Entbindung bestehen.

Kodierhinweis:

Soll die (direkt oder indirekt) gestationsbedingte Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.

Exklusive:

Folgen, die nicht zum Tod führen O94

Subkodes3

O97.0Tod an den Folgen direkt gestationsbedingter Ursachenweiblich12 – 55
O97.1Tod an den Folgen indirekt gestationsbedingter Ursachenweiblich12 – 55
O97.9Tod an den Folgen nicht näher bezeichneter gestationsbedingter Ursachenweiblich12 – 55

Änderungen

2010Bestand
Tod an den Folgen gestationsbedingter Ursachen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte