Kodeakte

O09.1!Schwangerschaftsdauer: 5 bis 13 vollendete Wochen

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext O09.1! im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge7

gilt über O09.-!

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über O09.-!

Erfolgt die Aufnahme zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Abort (Fetal­gewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen), z.B. aus medizinischen Gründen, oder aufgrund eines behandlungs- bzw.

gilt über O09.-!

O09.–! Schwangerschaftsdauer

gilt über O09.-!

Eine Entbindung (spontan, eingeleitet oder durch Kaiser­schnitt) vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) wird mit

gilt über O09.-!

Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über O09.-!FoKA: Konsens

Wie ist zu kodieren, wenn eine Schwangere wegen Myomen aufgenommen und stationär behandelt wird? Wie ist zu kodieren, wenn wegen der Myome eine primäre Sectio caesarea (vor Wehenbeginn) oder sekundäre Sectio caesarea (Geburtshindernis durch Myome) durchgeführt wird?

BSGBSG, Urteil vom 23.06.2015: Erlöschen eines anderweitigen Vergütungsanspruchs durch Aufrechnung – Mitwirkung des Krankenhauses beim Nachweis der Erforderlichkeit der Kr …23.06.2015

1. Leistungsklagen auf Krankenhausvergütung bis zu 2000 Euro nach Auffälligkeitsprüfung setzen grundsätzlich ab 1.9.2014, bei Vertrauensschutz jedenfalls ab 1.9.2015, einen Schlichtungsfehlschlag voraus, auch wenn der Schlichtungsausschuss seine Errichtung und Funktionsfähigkeit nicht förmlich angezeigt hat (Aufgabe von BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R = SozR 4-5560 § 17c Nr 2, für BSGE vorgesehen). 2.

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Änderungen

2010Bestand
Schwangerschaftsdauer: 5 bis 13 vollendete Wochen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.