Kodeakte

M96.6Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext M96.6 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über M96.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über M96.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Wie ist eine intraoperative Femurschaftfraktur (z. B. beim Einschlagen der Prothese) als Nebendiagnose zu kodieren? S72.3 Fraktur des Femurschaftes oder M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte

Änderungen

2010Bestand
Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.