DRGSystemDeutschland

K03.1Abrasion der Zähne

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Andere Hals-Nasen-Ohren-ErkrankungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
1 – 124
Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Abrasion der Zähne (durch): berufsbedingt

Abrasion der Zähne (durch): habituell

Abrasion der Zähne (durch): rituell

Abrasion der Zähne (durch): traditionell

Abrasion der Zähne (durch): Zahnputzmittel

Keilförmiger Defekt o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis9

Abrasio dentium
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Berufsbedingte Zahnabrasion
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Habituelle Zahnabrasion
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Keilförmiger Zahndefekt
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Rituelle Zahnabrasion
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Traditionelle Zahnabrasion
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Zahnabrasion
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Zahnabrasion durch Zahnputzmittel
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1
Zahnabschleifung
PrimärschlüsselPrimär†:K03.1

Änderungen

2010Bestand
Abrasion der Zähne

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte