DRGSystemDeutschland

K03.0Ausgeprägte Attrition der Zähne

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Andere Hals-Nasen-Ohren-ErkrankungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
1 – 124
Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Abnutzung: approximal Zähne

Abnutzung: okklusal Zähne

Alphabetisches Verzeichnis6

Approximale Zahnabnutzung
PrimärschlüsselPrimär†:K03.0
Attrition der Zähne
PrimärschlüsselPrimär†:K03.0
Attrition der Zahnhartsubstanz
PrimärschlüsselPrimär†:K03.0
Ausgeprägte Attrition der Zähne
PrimärschlüsselPrimär†:K03.0
Okklusale Zahnabnutzung
PrimärschlüsselPrimär†:K03.0
Übermäßige Abnutzung der Zähne
PrimärschlüsselPrimär†:K03.0

Änderungen

2010Bestand
Ausgeprägte Attrition der Zähne

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte