DRGSystemDeutschland

K02.3Kariesmarke

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Zahnkaries, Stomatitis und Erkrankungen der Pulpa und der GingivaZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
1 – 124
Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Alphabetisches Verzeichnis2

Inaktive Zahnkaries
PrimärschlüsselPrimär†:K02.3
Kariesmarke
PrimärschlüsselPrimär†:K02.3

Änderungen

2010Bestand
Kariesmarke

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte