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J67.3-Suberose

ICD-10-GM 2027Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25Sonstige Erkrankungen der Lunge — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Korkarbeiter-Krankheit oder -Lunge

Korkrindenschäler-Krankheit oder -Lunge

Subkodes2

J67.30Ohne Angabe einer akuten ExazerbationCCL:12’2615 – 124Morbi-RSA’25
J67.31Mit Angabe einer akuten ExazerbationCCL:12’2615 – 124Morbi-RSA’25

Änderungen1

2023Untergliedert
Inhalte übergeleitet in J67.30J67.31
2010Bestand
Suberose

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2027 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte