Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

J67.2-VogelzüchterlungeChronische15 – 124
ChronischeChronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
Inklusive:

Taubenzüchter-Krankheit oder -Lunge

Wellensittichzüchter-Krankheit oder -Lunge

J67.20Vogelzüchterlunge: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation15 – 124
J67.21Vogelzüchterlunge: Mit Angabe einer akuten Exazerbation15 – 124