Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

J67.21Vogelzüchterlunge: Mit Angabe einer akuten Exazerbation15 – 124
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
Alphabetisches Verzeichnis
132096Vogelzüchterlunge mit akuter Exazerbation
PrimärschlüsselPrimär†:J67.21