Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Bei einem Patienten liegen eine leichte Aortenstenose und eine höhergradige Mitralinsuffizienz vor. Die Genese der Klappenvitien ist nicht bekannt. Sind die Vitien jeweils spezifisch nach der Art des Vitiums zu kodieren oder ist eine Schlüsselnummer aus I08.‐ Krankheiten mehrerer Herzklappen zu verwenden?
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 533, veröffentlicht am 21.07.2020
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung - Präklusionswirkung des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 - Konkretisierung des Prüfgegenstandes - Ausschluss der Korrektur und Ergänzung von Datensätzen nach Ablauf der Änderungsfristen - Rechtsfolgen des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 nicht dispositiv - Eintritt der Präklusionswirkung auch bei fehlender Mitteilung der abschließenden Entscheidung
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