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Kodeakte

G82.11Spastische Paraparese und Paraplegie: Akute inkomplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext G82.11 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

gilt über G82.-

Zur Kodierung einer traumatischen Tetraplegie/Paraplegie siehe DKR 1910 Verletzung des Rückenmarks (Seite 169).

gilt über G82.-

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch

gilt über G82.-FoKA: Konsens

Stationäre Aufnahme akut mit Massenprolaps L4/5. Klinisch neben Schmerzexacerbation hochgradige Fußheberparesen bds. KG1/5, Taubheitsgefühl. Sofortige operative Therapie des Bandscheibenvorfalls. Kann zusätzlich zu den Diagnosen M51.

gilt über G82.-FoKA: Konsens

Aufnahme mit linksseitiger Hemiparese bei Verdacht auf Hirninfarkt. Bei Aufnahme leichte Sprechstörung und leichte Hemiparese links. In der Bildgebung Nachweis von multiplen frischen rechts cerebralen Ischämien. Es erfolgt eine Schlaganfallkomplexbehandlung.

Änderungen

2010Bestand
Spastische Paraparese und Paraplegie: Akute inkomplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.