Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

G20.2-Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster BeeinträchtigungChronische30 – 124Morbi-RSA
ChronischeChronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSAMorbus Parkinson ohne Dauermedikation / Essentieller Tremor und andere Bewegungsstörungen / Myopathien, andere Erkrankungen der neuromuskulären Synapse und sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems
30 – 124Altersbeschränkung: 30 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
Inklusive:

Stadium 5 nach Hoehn und Yahr

G20.20Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung: Ohne WirkungsfluktuationCCL:123Chronische30 – 124Morbi-RSA
G20.21Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung: Mit WirkungsfluktuationCCL:23Chronische30 – 124Morbi-RSA