Kodeakte

C88.30Immunproliferative Dünndarmkrankheit: Ohne Angabe einer kompletten Remission

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext C88.30 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über C88.-

C88.– Bösartige immunproliferative Krankheiten,

gilt über C88.-

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

gilt über C88.-FoKA: Konsens

Bei fortgeschrittenem Plasmozytom mit multiplen Osteolyseherden erfolgt die stationäre Aufnahme speziell zur Bestrahlung dieser Herde. Wie ist in diesem Fall die Hauptdiagnose zu kodieren? M89.50 Sonstige Knochenkrankheiten, Osteolyse, mehrere Lokalisationen oder C79.

Änderungen2

2011Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in C88.40
Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus C88.10
2010Bestand
Immunproliferative Dünndarmkrankheit: Ohne Angabe einer kompletten Remission

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.