Kodeakte

C77.1Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung: Intrathorakale Lymphknoten

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext C77.1 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

gilt über C77.-

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Ein 81-jähriger Patient wird zur Abklärung rezidivierenden Erbrechens und unklarer Gewichtsabnahme stationär aufgenommen. Nach einem auffälligen Röntgenbild der Lunge zeigen sich im daraufhin veranlassten Thorax-CT nach bildmorphologischen Kriterien ein Bronchialkarzinom im rechten Oberlappen mit mediastinalen Lymphkno …

Stationäre Aufnahme zur Durchführung einer systemischen Chemotherapie bei bekannter Metastasierung (pulmonal und lymphogen) bei Zustand nach Nephrektomie wegen Nierenkarzinom im Rahmen eines Voraufenthaltes. Am Aufnahmetag Implantation eines Ports.

gilt über C77.-FoKA: Konsens

Eine Patientin wird wegen einer unklaren Lymphknotenvergrößerung bei Zustand nach Mammakarzinom vor 12 Jahren (therapiert mit Ablatio mammae, Axilladissektion, endokriner Therapie mit Östrogen-Antagonist über fünf Jahre) aufgenommen.

Änderungen

2010Bestand
Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung: Intrathorakale Lymphknoten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.