DRGSystemDeutschland

A95.-Gelbfieber

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Selten
Diese Erkrankung gilt in Mitteleuropa als selten — ein Hinweis, die Kodierung zu prüfen.
IfSG
Meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBM
Bei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.

Subkodes3

A95.0BuschgelbfieberSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA25
A95.1Urbanes GelbfieberSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA25
A95.9nicht näher bezeichnetSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA25

Änderungen

2010Bestand
Gelbfieber

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte