DRGSystemDeutschland

A83.4Australische Enzephalitis

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Meningitis / Enzephalitis / sonstige nicht virale intrakranielle Infektionen / intrakranielle / intraspinale Abszesse oder PhlebitisZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Selten
Diese Erkrankung gilt in Mitteleuropa als selten — ein Hinweis, die Kodierung zu prüfen.
Laborausnahme EBM
Bei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Kunjin-Krankheit

Murray-Valley-Enzephalitis

Alphabetisches Verzeichnis6

Australische Enzephalitis
PrimärschlüsselPrimär†:A83.4
Australische X-Enzephalitis
PrimärschlüsselPrimär†:A83.4
Australische X-Krankheit
PrimärschlüsselPrimär†:A83.4
Kunjin-Krankheit
PrimärschlüsselPrimär†:A83.4
Kunjin-Virusenzephalitis
PrimärschlüsselPrimär†:A83.4
Murray-Valley-Enzephalitis
PrimärschlüsselPrimär†:A83.4

Änderungen

2010Bestand
Australische Enzephalitis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte