Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Selten
Diese Erkrankung gilt in Mitteleuropa als selten — ein Hinweis, die Kodierung zu prüfen.
A67.9Pinta, nicht näher bezeichnetSeltenMorbi-RSA’25
Änderungen
JahrÄnderungDetails
2010Bestand
Pinta [Carate]
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte