ET04 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen

VerwendungNicht abrechenbar — eine Überschrift; abgerechnet wird die Differenzierung (ETD), deren OPS-Kode für den Tag kodiert ist.
PEPPV
  • Zusätzlich zu den bewerteten PEPP der Anlagen 1a und 2a (PEPP) — voll- und teilstationär (§ 6 Satz 1 PEPPV 2027).
  • Mit Ausnahme des ET02 auch an nicht abrechenbaren Verlegungstagen (§ 6 Satz 2).
  • Daneben sind Zusatzentgelte (ZP) abrechenbar (§ 6 Satz 3, § 5 Abs. 1 Satz 2).
  • Mehrere Differenzierungen desselben ET am selben Kalendertag sind nicht abrechenbar — z. B. neben ET02.03 nicht ET02.04 oder ET02.05 (Klarstellungen zur PEPPV 2027, Nr. 5).
Katalog 2024PEPP-Version 2024, Anlage 5

Entgelt berechnenPEPP-Entgeltkatalog 2024, Anlage 5 · § 1 Abs. 2, § 6 PEPPV

Bewertungsrelation je Tag · ET04.010,7057
Entgelt je Tag · 0,7057 × 320,00 €, auf Cent gerundet225,82 €
1 Tag225,82 €

Je Kalendertag höchstens eine Differenzierung desselben ET (Klarstellungen zur PEPPV, Nr. 5). Der Basisentgeltwert ist krankenhausindividuell und wird in diesem Browser gemerkt.

Differenzierungen (ETD)3€ je Tag bei 320,00 € Basisentgeltwert
ETDLeistung je TagOPSBR/Tag€ je Tag
ET04.01Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag9-693.030,7057225,82 €
ET04.02Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag9-693.040,8774280,77 €
ET04.03Mehr als 18 Stunden pro Tag9-693.051,6407525,02 €

OPS-Kode im Katalog

  • 9-693.0Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen