VerwendungNicht abrechenbar — eine Überschrift; abgerechnet wird die Differenzierung (ETD), deren OPS-Kode für den Tag kodiert ist.
PEPPV- Zusätzlich zu den bewerteten PEPP der Anlagen 1a und 2a (PEPP) — voll- und teilstationär (§ 6 Satz 1 PEPPV 2027).
- Mit Ausnahme des ET02 auch an nicht abrechenbaren Verlegungstagen (§ 6 Satz 2).
- Daneben sind Zusatzentgelte (ZP) abrechenbar (§ 6 Satz 3, § 5 Abs. 1 Satz 2).
- Mehrere Differenzierungen desselben ET am selben Kalendertag sind nicht abrechenbar — z. B. neben ET02.03 nicht ET02.04 oder ET02.05 (Klarstellungen zur PEPPV 2027, Nr. 5).
Katalog 2024PEPP-Version 2024, Anlage 5