ET01 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungNicht abrechenbar — eine Überschrift; abgerechnet wird die Differenzierung (ETD), deren OPS-Kode für den Tag kodiert ist.
PEPPV
  • Zusätzlich zu den bewerteten PEPP der Anlagen 1a und 2a (PEPP) — voll- und teilstationär (§ 6 Satz 1 PEPPV 2027).
  • Mit Ausnahme des ET02 auch an nicht abrechenbaren Verlegungstagen (§ 6 Satz 2).
  • Daneben sind Zusatzentgelte (ZP) abrechenbar (§ 6 Satz 3, § 5 Abs. 1 Satz 2).
  • Mehrere Differenzierungen desselben ET am selben Kalendertag sind nicht abrechenbar — z. B. neben ET02.03 nicht ET02.04 oder ET02.05 (Klarstellungen zur PEPPV 2027, Nr. 5).
Katalog 2015PEPP-Version 2015, Anlage 5

Entgelt berechnenPEPP-Entgeltkatalog 2015, Anlage 5 · § 1 Abs. 2, § 6 PEPPV

Bewertungsrelation je Tag · ET01.011,1613
Entgelt je Tag · 1,1613 × 320,00 €, auf Cent gerundet371,62 €
1 Tag371,62 €

Je Kalendertag höchstens eine Differenzierung desselben ET (Klarstellungen zur PEPPV, Nr. 5). Der Basisentgeltwert ist krankenhausindividuell und wird in diesem Browser gemerkt.

Differenzierungen (ETD)3€ je Tag bei 320,00 € Basisentgeltwert
ETDLeistung je TagOPSBR/Tag€ je Tag
ET01.01Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag9-640.011,1613371,62 €
ET01.02Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag9-640.021,9758632,26 €
ET01.03Mehr als 18 Stunden pro Tag9-640.033,0219967,01 €

OPS-Kode im Katalog

  • 9-640.0Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung