T63D Andere virale Erkrankung, außer bei Zustand nach Organtransplantation ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,3580,358 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 3,2 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 7. Belegungstag.
Pflege 0,9664/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,358
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
3,2 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,170/Tag
Obere GVD
7 Tg
BR 0,076/Tag
Pflegeerlös
0,9664
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
117
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,170/Tag
Mittlere VWD:
3,2 Tage
Obere GVD:
ab Tag 7 · BR 0,076/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,3581.503,60 €
Effektive Bewertungsrelation0,3581.503,60 €
Pflegeerlös · 0,9664/Tag × 32,8992724,80 €
Summe2.228,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,3583,21 · 0,1707 · 0,0760,0830,9664
Anlage 1bBelegabteilung0,3023,81 · 0,1198 · 0,0540,0620,9664
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,301

Entwicklung seit 2020

BR 2021 0,358zum Vorjahr +4,1 %⌀ VWD 3,2 TagePflege/Tag 0,9664
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20260,400+1,5 %3,31–71,0583
20250,394+8,2 %3,21–71,0557
20240,364+4,0 %3,11–70,9574
20230,350-1,7 %3,31–70,9302
20220,356-0,6 %3,21–70,9432
20210,358+4,1 %3,21–70,9664
20200,3443,21–70,9580

Änderungen3

2023Titel geändert
Andere virale Erkrankung, außer bei Zustand nach Organtransplantation ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte Aufwandspunkte, Alter > 13 Jahre oder ohne komplexe Diagnose
2021Titel geändert
Andere virale Erkrankung, außer bei Zustand nach Organtransplantation ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
2020Neu
Andere virale Erkrankung, außer bei Zustand nach Organtransplantation

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)31,30 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog ggf. keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen