R61B Lymphom und nicht akute Leukämie mit Agranulozytose, intrakranieller Metastase oder Portimplantation, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre, oder mit äußerst schweren CC od. Tumorlyse-Syndrom od. Blastenkrise, mit komplexer Diagnostik bei Leukämie

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 3,3703,370 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 19,5 Belegungstage, Abschlag ab dem 6. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 36. Belegungstag.
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
3,370
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
19,5 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
6 Tg
BR 0,463/Tag
Obere GVD
36 Tg
BR 0,166/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1636
Untere GVD:
bis Tag 6 · BR 0,463/Tag
Mittlere VWD:
19,5 Tage
Obere GVD:
ab Tag 36 · BR 0,166/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation3,37014.154,00 €
Effektive Bewertungsrelation3,37014.154,00 €
Summe14.154,00 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung3,37019,56 · 0,46336 · 0,166––
Anlage 1bBelegabteilung2,99819,56 · 0,41236 · 0,148––
Belegoperateur + Beleganästhesist: 2,989

Entwicklung seit 2014

BR 2015 3,370zum Vorjahr -5,0 %⌀ VWD 19,5 Tage (Vorjahr 20,7)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20263,190-0,2 %21,66–391,0125
20253,195+5,6 %22,36–391,0429
20243,027+3,9 %21,86–381,0156
20232,914+12,8 %19,96–370,9897
20222,584+8,9 %19,05–361,0049
20212,372+1,3 %17,35–330,9800
20202,341-26,1 %16,95–331,0072
20193,169+6,0 %17,55–34–
20182,991+0,8 %17,55–34–
20172,967+0,5 %16,95–33–
20162,951-12,4 %17,25–33–
20153,370-5,0 %19,56–36–
20143,54920,76–39–

Änderungen3

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie mit Agranulozytose, intrakranieller Metastase Sepsis oder anderer kompliz. Konstell. oder mit kompl. Diagnose oder Portimpl., mit äuß. schw. CC, Alter > 15 Jahre od. mit äuß. schw. CC od. Tumorlyse-Syndrom od. Blastenkrise, Tumorlyse-Syndrom, mit kompl. Diagnostik bei Leukämie od. mit schwersten CC
2016Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie mit Agranulozytose, intrakranieller Metastase oder Portimplantation, Portimpl., mit äußerst schweren äuß. schw. CC, Alter > 15 Jahre, oder od. mit äußerst schweren äuß. schw. CC od. Tumorlyse-Syndrom od. Blastenkrise, mit komplexer kompl. Diagnostik bei Leukämie od. mit schwersten CC
2014Bestand
Lymphom und nicht akute Leukämie mit Agranulozytose, intrakranieller Metastase oder Portimplantation, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre, oder mit äußerst schweren CC od. Tumorlyse-Syndrom od. Blastenkrise, mit komplexer Diagnostik bei Leukämie

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen