Q01Z Eingriffe an der Milz

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 2,1592,159 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 9,7 Belegungstage, Abschlag ab dem 2. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 20. Belegungstag.
Pflege 1,1416/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
2,159
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
9,7 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
2 Tg
BR 0,389/Tag
Obere GVD
20 Tg
BR 0,084/Tag
Pflegeerlös
1,1416
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1220
Untere GVD:
bis Tag 2 · BR 0,389/Tag
Mittlere VWD:
9,7 Tage
Obere GVD:
ab Tag 20 · BR 0,084/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation2,1599.067,80 €
Effektive Bewertungsrelation2,1599.067,80 €
Pflegeerlös · 1,1416/Tag × 1011,4162.854,00 €
Summe11.921,80 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung2,1599,72 · 0,38920 · 0,0840,1081,1416

Entwicklung seit 2014

BR 2022 2,159zum Vorjahr -0,6 %seit 2020 -1,1 %⌀ VWD 9,7 TagePflege/Tag 1,1416
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20262,270+4,9 %9,02–201,2503
20252,164+0,7 %8,32–181,1692
20242,149+3,5 %9,12–191,1826
20232,077-3,8 %9,12–211,0854
20222,159-0,6 %9,72–201,1416
20212,171-0,5 %9,72–201,1697
20202,183-13,9 %10,12–211,1676
20192,536-2,5 %10,22–22–
20182,602+3,8 %10,32–22–
20172,506+0,6 %10,22–22–
20162,492-2,7 %10,22–21–
20152,562+9,1 %10,52–22–
20142,34810,22–21–

Änderungen1

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Eingriffe an der Milz

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)15,12 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Absatz 1 und 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen