P66C Neugeborenes, Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, mit anderem Problem

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,1571,157 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 10,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 3. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 21. Belegungstag.
Pflege 1,9500/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,157
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
10,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
3 Tg
BR 0,286/Tag
Obere GVD
21 Tg
BR 0,111/Tag
Pflegeerlös
1,9500
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1321
Untere GVD:
bis Tag 3 · BR 0,286/Tag
Mittlere VWD:
10,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 21 · BR 0,111/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,1574.859,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,1574.859,40 €
Pflegeerlös · 1,950/Tag × 1121,4505.362,50 €
Summe10.221,90 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,15710,63 · 0,28621 · 0,1110,0981,9500
Anlage 1bBelegabteilung0,9448,62 · 0,31219 · 0,0870,0981,9500
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,943

Entwicklung seit 2014

BR 2020 1,157zum Vorjahr -40,6 %⌀ VWD 10,6 Tage (Vorjahr 10,3)Pflege/Tag 1,9500
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,005-11,1 %8,62–181,6907
20251,130+7,5 %9,12–191,8167
20241,051+0,8 %9,22–201,7797
20231,043-5,4 %9,42–201,5901
20221,102-0,5 %10,02–211,8766
20211,108-4,2 %10,02–211,9228
20201,157-40,6 %10,63–211,9500
20191,947+6,0 %10,32–21–
20181,837-3,9 %10,32–21–
20171,911+5,3 %11,03–22–
20161,814+0,8 %10,83–22–
20151,799-4,6 %10,93–22–
20141,88611,33–22–

Änderungen2

2021Titel geändert
Neugeborenes, Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, mit anderem Problem
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Neugeborenes, Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, mit anderem Problem

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)18,21 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen