P61C Neugeborenes, Aufnahmegewicht 600 - 749 g mit signifikanter OR-Prozedur

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 40,50640,506 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 106,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 35. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 125. Belegungstag.
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
40,506
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
106,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
35 Tg
BR 1,078/Tag
Obere GVD
125 Tg
BR 0,364/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
135125
Untere GVD:
bis Tag 35 · BR 1,078/Tag
Mittlere VWD:
106,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 125 · BR 0,364/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation40,506170.125,20 €
Effektive Bewertungsrelation40,506170.125,20 €
Summe170.125,20 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung40,506106,635 · 1,078125 · 0,3640,361–

Entwicklung seit 2014

BR 2018 40,506zum Vorjahr -12,7 %seit 2014 +16,9 %⌀ VWD 106,6 Tage (Vorjahr 114,5)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
202628,540+3,4 %107,835–1264,0428
202527,596+10,2 %113,237–1313,5763
202425,053-9,8 %103,433–1213,8735
202327,787+13,4 %112,637–1313,9049
202224,512-0,6 %99,232–1173,9597
202124,653-6,1 %99,232–1174,0571
202026,250-36,3 %103,734–1224,1758
201941,192+1,7 %107,035–125–
201840,506-12,7 %106,635–125–
201746,398+4,5 %114,537–132–
201644,421+26,3 %111,036–129–
201535,163+1,5 %111,036–129–
201434,652101,033–119–

Änderungen1

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Neugeborenes, Aufnahmegewicht 600 - 749 g mit signifikanter OR-Prozedur

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)107,14 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen