DRGSystemDeutschland

P61BNeugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g ohne signifikante OR-Prozedur

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
M
Partition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 19,848
19,848 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 89,7 Belegungstage, Abschlag ab dem 29. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 108. Belegungstag.
Pflege 3,4589/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme Wiederaufnahme
Von der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 Zusatzentgelte
Zusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
19,848
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
89,7 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
29 Tg
BR 0,660/Tag
Obere GVD
108 Tg
BR 0,228/Tag
Pflegeerlös
3,4589
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
129108
Untere GVD:
bis Tag 29 · BR 0,660/Tag
Mittlere VWD:
89,7 Tage
Obere GVD:
ab Tag 108 · BR 0,228/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation19,84883.361,60 €
Effektive Bewertungsrelation19,84883.361,60 €
Pflegeerlös · 3,4589/Tag × 90311,30177.825,25 €
Summe161.186,85 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung19,84889,729 · 0,660108 · 0,2280,2183,4589

Entwicklung seit 2014

BR 2026 19,848zum Vorjahr -10,8 %seit 2020 -12,4 %⌀ VWD 89,7 Tage (Vorjahr 100,3)Pflege/Tag 3,4589
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
202619,848-10,8 %89,729–1083,4589
202522,241+4,7 %100,332–1183,8017
202421,239-4,9 %90,629–1093,9490
202322,342+4,1 %100,833–1193,9015
202221,453-0,6 %100,432–1183,9562
202121,577-4,8 %100,432–1184,0536
202022,657-39,8 %100,833–1194,0582
201937,643+3,4 %104,034–122
201836,389+1,0 %98,332–116
201736,016+9,5 %104,434–122
201632,892-7,6 %90,529–109
201535,593+9,5 %101,233–119
201432,494100,032–118

Änderungen1

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g ohne signifikante OR-Prozedur

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)21,75 €

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen