P61A Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g mit signifikanter OR-Prozedur

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 27,02127,021 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 111,5 Belegungstage, Abschlag ab dem 36. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 130. Belegungstag.
Pflege 4,1027/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
27,021
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
111,5 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
36 Tg
BR 0,694/Tag
Obere GVD
130 Tg
BR 0,239/Tag
Pflegeerlös
4,1027
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
136130
Untere GVD:
bis Tag 36 · BR 0,694/Tag
Mittlere VWD:
111,5 Tage
Obere GVD:
ab Tag 130 · BR 0,239/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation27,021113.488,20 €
Effektive Bewertungsrelation27,021113.488,20 €
Pflegeerlös · 4,1027/Tag × 112459,5024114.875,60 €
Summe228.363,80 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung27,021111,536 · 0,694130 · 0,2390,2284,1027

Entwicklung seit 2014

BR 2020 27,021zum Vorjahr -43,5 %⌀ VWD 111,5 Tage (Vorjahr 115,8)Pflege/Tag 4,1027
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
202631,404-0,3 %117,738–1363,6703
202531,491-4,5 %112,536–1304,0257
202432,963+13,5 %128,342–1464,0778
202329,048-1,6 %120,339–1384,1110
202229,518-0,6 %118,038–1364,1687
202129,688+9,9 %118,038–1364,2713
202027,021-43,5 %111,536–1304,1027
201947,863-4,0 %115,838–134–
201849,879+5,0 %129,842–148–
201747,514-11,7 %102,733–121–
201653,827+14,8 %128,842–147–
201546,873+15,1 %125,741–144–
201440,734117,938–136–

Änderungen1

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g mit signifikanter OR-Prozedur

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)18,21 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen