P02A Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe bei Neugeborenen, Beatmung > 480 Stunden

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 34,28034,280 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 54,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 17. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 73. Belegungstag.
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
34,280
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
54,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
17 Tg
BR 1,520/Tag
Obere GVD
73 Tg
BR 0,501/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
11773
Untere GVD:
bis Tag 17 · BR 1,520/Tag
Mittlere VWD:
54,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 73 · BR 0,501/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation34,280143.976,00 €
Effektive Bewertungsrelation34,280143.976,00 €
Summe143.976,00 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung34,28054,617 · 1,52073 · 0,501––

Entwicklung seit 2014

BR 2019 34,280zum Vorjahr -0,9 %seit 2014 -2,3 %⌀ VWD 54,6 Tage (Vorjahr 67,7)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
202618,461-11,7 %61,219–793,6534
202520,907-2,8 %58,819–773,5826
202421,503+1,7 %56,118–744,0656
202321,134-3,5 %57,218–754,1839
202221,904-0,6 %63,820–824,2426
202122,030-7,2 %63,820–824,3470
202023,748-30,7 %56,818–754,3997
201934,280-0,9 %54,617–73–
201834,584+5,5 %67,722–86–
201732,778-2,2 %62,6––81–
201633,520-18,3 %55,0––73–
201541,014+16,9 %84,627–103–
201435,07953,9––72–

Änderungen3

2022Titel geändert
Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe mit Beatmung > 480 Stunden oder bestimmte Eingriffe bei angeborener angeborenen Fehlbildungen mit Beatmung > 899 Stunden
2021Titel geändert
Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe mit Beatmung > 480 Stunden oder bestimmte Eingriffe bei Neugeborenen, angeborener Fehlbildungen mit Beatmung > 480 899 Stunden
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe bei Neugeborenen, Beatmung > 480 Stunden

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)106,06 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen