P01Z Neugeborenes, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme mit signifikanter OR-Prozedur

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,7211,721 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 2,5 Belegungstage.
Pflege 5,1750/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,721
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
2,5 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
–
kein Abschlag
Obere GVD
–
kein Zuschlag
Pflegeerlös
5,1750
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1
Untere GVD:
nicht definiert
Mittlere VWD:
2,5 Tage
Obere GVD:
nicht definiert

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,7217.228,20 €
Effektive Bewertungsrelation1,7217.228,20 €
Pflegeerlös · 5,175/Tag × 315,5253.881,25 €
Summe11.109,45 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,7212,5–––5,1750

Entwicklung seit 2014

BR 2021 1,721zum Vorjahr +4,6 %⌀ VWD 2,5 Tage (Vorjahr 2,8)Pflege/Tag 5,1750
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20262,329-12,4 %2,9–––4,4945
20252,659+20,9 %2,5–––5,6016
20242,199+27,9 %2,9–––5,5243
20231,719+0,5 %2,5–––4,9880
20221,711-0,6 %2,5–––5,0507
20211,721+4,6 %2,5–––5,1750
20201,645-44,1 %2,8–––4,1315
20192,945-4,1 %2,9––––
20183,070-7,1 %2,8––––
20173,305+30,8 %3,1––––
20162,526-14,5 %2,4––––
20152,953-24,2 %2,9––––
20143,8943,2––––

Änderungen1

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Neugeborenes, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme mit signifikanter OR-Prozedur

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog ggf. keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen