O60A Vaginale Entbindung mit mehreren komplizierenden Diagnosen, mindestens eine schwer, Schwangerschaftsdauer bis 33 vollendete Wochen oder mit komplizierender Konstellation

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,2521,252 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 12,0 Belegungstage, Abschlag ab dem 3. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 28. Belegungstag.
Pflege 0,5920/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,252
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
12,0 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
3 Tg
BR 0,187/Tag
Obere GVD
28 Tg
BR 0,068/Tag
Pflegeerlös
0,5920
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1328
Untere GVD:
bis Tag 3 · BR 0,187/Tag
Mittlere VWD:
12,0 Tage
Obere GVD:
ab Tag 28 · BR 0,068/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,2525.258,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,2525.258,40 €
Pflegeerlös · 0,592/Tag × 127,1041.776,00 €
Summe7.034,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,25212,03 · 0,18728 · 0,0680,0620,5920
mit Beleghebamme: 1,031

Entwicklung seit 2014

BR 2023 1,252zum Vorjahr -3,0 %seit 2020 -3,8 %⌀ VWD 12,0 Tage (Vorjahr 13,5)Pflege/Tag 0,5920
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,765-2,2 %24,37–410,6797
20251,805-3,3 %23,47–390,6746
20241,866+49,0 %24,77–420,5800
20231,252-3,0 %12,03–280,5920
20221,291-0,5 %13,53–290,6547
20211,298-0,2 %13,53–290,6708
20201,301-22,8 %13,84–300,6258
20191,686+5,2 %14,14–29–
20181,602+6,0 %13,84–30–
20171,512+19,1 %13,74–31–
20161,270-3,1 %12,43–28–
20151,310+1,4 %13,23–29–
20141,29213,23–30–

Änderungen2

2024Titel geändert
Vaginale Entbindung mit mehreren komplizierenden Diagnosen, mindestens eine schwer, Schwangerschaftsdauer schwer oder Maßnahmen bei postpart. Blutung, bis 33 19 vollendete Wochen SSW oder mit komplizierender Konstellation Prozedur oder schwere oder mäßig schwere kompliz. Diagnose bis 33 vollendete SSW
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Vaginale Entbindung mit mehreren komplizierenden Diagnosen, mindestens eine schwer, Schwangerschaftsdauer bis 33 vollendete Wochen oder mit komplizierender Konstellation

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)31,25 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Absatz 1 und 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen